Zivilrecht / Vertragsrecht

Wenn der Internetanschluss dauerhaft zu langsam ist kann fristlos gekündigt werden.

 

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einem Internetanschluss, der entgegen der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit dauerhaft eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit erbringt, das Recht zur außerordentlichen Kündigung gegeben ist.

 

Für Sie heißt es:

Wenn Sie einen Internetanschluss mit einer vereinbarten Geschwindigkeit von beispielsweise 100 mbits/s (downloadrate) haben, tatsächlich jedoch deutlich weniger Downloadspeed möglich ist, dürfen Sie den Vertrag im Prinzip sofort kündigen.

 

23.03.2015

 

 

 

Verwaltungsrecht  /   Fahrerlaubnisrecht:

Nach Fahrerlaubnisentzug einen neuen Führerschein im Ausland bekommen?

 

Im letzten Jahr haben zahlreiche von uns vertretene Mandanten die Frage gestellt, ob sie nach einem Fahrerlaubnisentzug in Deutschland wegen Trunkenheit oder anderen Straßenverkehrsdelikten den Führerschein im Ausland erwerben können, um etwa die lange Sperre für die Wiedererteilung in Deutschland zu umgehen.

 

Am 22.10.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem klargestellt, dass der sog. "Führerscheintousimus" nicht ohne weiteres möglich sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat klar gestellt, dass der Führerscheinerwerber nach dem Wohnsitzerfodernis mindestens 185 Tage im Ausstellungsland des neuen Füherscheines gemeldet sein musste, um in Deutschland zum Führen von Fahrzeugen berechtigt zu sein.

 

Für Sie heißt es:

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verloren haben und mit dem Gedanken spielen, einen neuen Führerschein in Polen oder Tschechien zu erwerben, denken Sie an das Wohnsitzerfodernis.

Außerdem bestehen bei langen Sperrzeiten in Deutschland einige rechtliche Möglichkeiten die Sperrzeit zu verkürzen.

 

 

05.01.2015

 

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Dezember 2023:

 

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