Verkehrsunfall und seine zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen:
Laut dem Statistischen Bundesamt haben sich in Deutschland im Jahre 2013 etwa 2.414.000 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle ereignet. Die tatsächliche Ziffer statt gefundener Verkehrsunfälle
liegt deutlich höher. Bei jedem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschaden entstehen zivilrechtliche und strafrechtliche Fragen. Im Einzelnen:
1. Zivilrechtlich:
Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden muss der Unfallverursacher dem Unfallgegner den entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen. Die Feststellung des Schadensumfangs wird grundsätzlich von Sachverständigen vorgenommen. Dazu muss der Geschädigte einen Gutachterauftrag demTÜV oder DEKRA erteilen. Die dortigen Gutachter stellen den Schadensumfang in einem schriftlichen Gutachten fest. Danach sollte der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat grundsätzlich alle Kosten – auch die Anwaltskosten – zu tragen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfiehlt sich immer, da die Versicherungen stets versuchen, den festgestellten Schaden nur teilweise zu übernehmen. Dabei wird oft vorgetragen, dass die im Sachverständigengutachten enthaltenen Lohnkosten zu hoch seien oder andere Gründe für die Herabsetzung des Schadens angeführt. Solchen unerlaubten Kürzungen hat beispielsweise das Landgericht Berlin vor kurzem eine Absage erteilt.
Soweit nicht nur Sachschaden, sondern auch Personenschäden entstehen, sollte der Geschädigte sofort einen Arzt konsultieren, der die in Zusammenhang mit dem Unfallereignis eingetretenen Verletzungen dokumentiert. Dies erleichtert dem Rechtsanwalt die anschließende Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruches.
2. Strafrechtlich:
In Strafrechtlicher Hinsicht lauern viele Stolpersteine. Oberste Devise ist: bei jedem Verkehrsunfall sollte die Polizei herbeigerufen werden. Vorher sollten eigene Handyfotos vom Unfallgeschehen angefertigt werden. In jedem Fall sollten die Personalien zwischen den Unfallbeteiligten ausgetauscht werden.
Auf keinen Fall sollte die Unfallstelle verlassen werden, bevor die Unfallbeteiligten ihre Personalien ausgetauscht haben. Anderenfalls droht Strafbarkeit.
Soweit das eigene Unfallverschulden in Betracht kommt, ist dringend davon abzuraten, Angaben gegenüber der Polizei vor Ort zu machen. Oft wird die Verschuldensfrage von den anwesenden Polizisten falsch beurteilt. Daher sollten keine Unterschriften in polizeilichen Unterlagen geleistet werden.
Soweit eine Trunkenheitsfahrt in Frage kommt und die Polizei einen Bluttest benötigt, sollte man sich nicht zu einer Blutentnahme bereit erklären. Für die Blutentnahme benötigt die Polizei eine richterliche Anordnung. Diese sollte stets verlangt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass anwaltliche Hilfe bei einem Unfallereignis immer vorteilhaft ist.
© Andreas Krämer LL.M., Rechtsanwalt